Apothekerkammer Nordrhein muss nach Gerichtsurteil Rücklagen abbauen und Beiträge zurückzahlen
Marie WolfApothekerkammer Nordrhein muss nach Gerichtsurteil Rücklagen abbauen und Beiträge zurückzahlen
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) steht unter rechtlichem Druck, nachdem ein Gericht entschieden hat, dass sie unzulässig Rücklagen aufgebaut hat. Die Entscheidung zwingt die Kammer, ihre Finanzreserven zu kürzen und einen Teil der Mitgliedsbeiträge an ihre Mitglieder zurückzuerstatten. Die Organisation hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und verteidigt gleichzeitig ihre Finanzpolitik.
Der Streit begann, als die Kammer im November 2020 die Obergrenze für ihre Gebühren aufhob. Seither haben Mitglieder vier Klagen gegen die Beitragsbescheide für die Jahre 2021 bis 2024 eingereicht. Weitere 90 rechtliche Herausforderungen richten sich gegen die Gebührenbescheide für 2025, und es werden in diesem Jahr noch weitere Fälle erwartet.
Auf der Mitgliederversammlung in Neuss vertrat Rechtsanwalt Dr. Stefan Kobes von der Kanzlei Luther die Position der Kammer. Er argumentierte, dass die Klage die finanzielle Unabhängigkeit aller Berufskammern gefährde. Kobes kritisierte zudem die Absage einer geplanten Verhandlung, bezeichnete dies jedoch als vorläufigen Erfolg für die Kammer.
Als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung reduziert die AKNR nun ihre Rücklagen. Um weiteren Forderungen entgegenzuwirken, plant sie eine detaillierte Aufschlüsselung des Haushalts zu veröffentlichen. Ziel ist es, die Argumente der Kläger zu schwächen, bevor weitere Anhörungen stattfinden.
Die Berufung der Kammer liegt nun beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG). Scheitert sie, muss die Kammer ihre Rücklagen weiter abbauen und Beiträge erstatten. Das Ergebnis könnte auch Auswirkungen darauf haben, wie andere Berufskammern ihre Finanzen in Zukunft verwalten.






