Bielefelder Paar entgeht Betrug bei gefälschter UK-Reiseerlaubnis
Sebastian HuberBielefelder Paar entgeht Betrug bei gefälschter UK-Reiseerlaubnis
Paar aus Bielefeld entgeht knapp Betrug bei gefälschter Website für UK-Reiseerlaubnis
Ein Paar aus Bielefeld ist nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine betrügerische Website entgangen, als es eine Reiseerlaubnis für das Vereinigte Königreich beantragte. Nachdem sie erkannten, dass es sich um eine Fälschung handelte, erstatteten sie am 13. März 2026 Anzeige bei der Polizei. Die Verbraucherzentrale Deutschland warnt seitdem Reisende vor solchen Betrugsmaschen.
Das Paar hatte im Internet nach einer Electronic Travel Authorisation (ETA) gesucht, die seit Anfang 2025 für die Einreise nach Großbritannien erforderlich ist. Sie stießen auf eine scheinbar offizielle Website, gaben ihre persönlichen Daten ein und hinterlegten ihre Kreditkarteninformationen. Die Seite belastete sie mit rund 240 Euro – ein Vielfaches der tatsächlichen ETA-Gebühr von 18,50 Euro pro Person.
Weil ihnen der überhöhte Betrag suspekt vorkam, verweigerten sie die Zahlungsfreigabe. Ihre Bank sperrte daraufhin die Karte, um weitere Transaktionen zu verhindern. Die Behörden bestätigten, dass ETA-Anträge ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung unter https://www.gov.uk/eta gestellt werden müssen.
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland keine weiteren Betrugsfälle mit gefälschten ETA-Websites registriert. Die Verbraucherzentrale hat nun Leitlinien veröffentlicht, wie man seriöse Antragsportale erkennt.
Durch das schnelle Handeln des Paares konnte der Betrug vereitelt werden, bevor Geld verloren ging. Die Polizei ermittelt gegen die betrügerische Website, während die Behörden Reisende dringend auffordern, nur die offizielle Regierungsplattform zu nutzen. Die ETA-Gebühr beträgt weiterhin 18,50 Euro pro Antragsteller.






