27 March 2026, 16:04

Bistum Münster reformiert 660 Kitas bis 2027 durch regionale gGmbHs

Gruppe von Kindern vor einer hölzernen Tür, einige halten Bücher, mit einem Tisch voller Bücher rechts und Text unten lesend 'Zusatz, britische Schule, zeitgenössisch'

Bistum Münster reformiert 660 Kitas bis 2027 durch regionale gGmbHs

Das Bistum Münster reformiert die Verwaltung seiner 660 Kindertageseinrichtungen. Bis 2027 übernehmen drei regionale gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbHs) die Trägerschaft. Die Umstrukturierung ist eine Reaktion auf neue Landesförderrichtlinien für die frühkindliche Bildung.

Ziel der Neuordnung ist es, die langfristige finanzielle Stabilität der Einrichtungen zu sichern. Gleichzeitig sollen die kirchlichen Gemeinden vor Ort von bürokratischem Aufwand entlastet werden, ohne dass ihre Verbindung zu "ihren" Kindergärten verloren geht. Aktuell betreut das Bistum rund 660 katholische Kitas, in denen etwa 10.600 pädagogische Fachkräfte und 840 Hauswirtschaftskräfte beschäftigt sind. Für das Jahr 2026 sind dafür 39,5 Millionen Euro veranschlagt. Doch die geänderten staatlichen Finanzierungsbedingungen machten die Reform unvermeidlich.

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Kern der neuen Struktur sind drei regionale gGmbHs: Eine wird für die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen zuständig sein, eine weitere für die Stadt Münster sowie die Kreise Steinfurt und Warendorf. Eine dritte, übergeordnete gGmbH soll Flexibilität für künftige Anpassungen gewährleisten. Das Modell soll eine moderne und nachhaltige Steuerung ermöglichen.

Stand Anfang 2026 haben sich rund 150 der bistumseigenen Kitas noch nicht dem geplanten gGmbH-Rahmen angeschlossen. Jede Kirchengemeinde muss dem Wechsel und der Teilnahme am neuen System zunächst zustimmen. In Gesprächen mit den Verantwortlichen vor Ort werden rechtliche, finanzielle, personelle und strukturelle Fragen geklärt, bevor die Änderungen finalisiert werden. Das Bistum erwartet, dass das neue System die finanzielle Absicherung der Kitas verbessert. Verwaltungsaufgaben werden von den Gemeinden abgenommen, während die Verbindung zu den Einrichtungen vor Ort erhalten bleibt. Die Umstellung muss bis 2027 abgeschlossen sein; laufende Verhandlungen sollen noch offene Punkte klären.

Quelle