Chaos in Viersen: 20-Jähriger flüchtet nach Ampelverstoß und greift Polizei an
Lara KellerChaos in Viersen: 20-Jähriger flüchtet nach Ampelverstoß und greift Polizei an
Ein 20-jähriger Russe hat in Viersen für Chaos gesorgt, nachdem er bei Rot über eine Ampel gefahren war, verbotenerweise gewendet hatte und sein Auto auf dem Gehweg abgestellt hatte. Als Zivilbeamte ihn zur Rede stellen wollten, ergriff er die Flucht und wurde bei seiner späteren Festnahme handgreiflich. Die Polizei ermittelt nun wegen mehrerer Straftaten, darunter Fahren ohne Führerschein und Drogenkonsum am Steuer.
Der Vorfall begann, als der Mann – ein Einwohner Viersens – eine rote Ampel überfuhr und eine verbotene Wende durchführte. Anschließend hielt er sein Fahrzeug auf dem Gehweg an, was die Aufmerksamkeit nahe stehender Beamter auf sich zog. Als die Zivilpolizisten ihn ansprachen, rannte er sofort davon.
Die Beamten stellten ihn schließlich, doch der Mann weigerte sich zu kooperieren. Er verweigerte die Vorlage seines Ausweises und lehnte vorläufige Alkohol- und Drogentests ab. Als sie ihn in Handschellen legen wollten, leistete er heftigen Widerstand und verletzte dabei einen Ordnungsbeamten.
Während der Befragung gab der Mann zu, keinen Führerschein zu besitzen, bestritt jedoch, gefahren zu sein. Später gestand jedoch seine Mutter – die Halterin des Fahrzeugs –, ihn ans Steuer gelassen zu haben. Nun muss auch sie mit Ermittlungen rechnen, weil sie einen Fahrer ohne Führerschein ihr Auto lenken ließ.
Die Behörden haben weitere Untersuchungen wegen des Verdachts auf Drogenkonsum im Straßenverkehr eingeleitet. Der Mann, der der Polizei bereits wegen früherer Vergehen bekannt ist, wird zudem von der Straßenverkehrsbehörde überprüft. Diese wird entscheiden, ob und wann er künftig einen Führerschein beantragen darf.
Der Fall umfasst nun mehrere Ermittlungsverfahren, darunter Drogen am Steuer, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch die Mutter des Mannes muss mit Konsequenzen rechnen, weil sie ihn fahren ließ. Die endgültige Entscheidung über seine Fahrberechtigung trifft die Verkehrsbehörde nach Abschluss ihrer Prüfung.






