Flughafen Köln/Bonn verklagt Klimaaktivisten nach massiven Flugausfällen durch Proteste
Marie WolfFlughafen Köln/Bonn verklagt Klimaaktivisten nach massiven Flugausfällen durch Proteste
Flughafen Köln/Bonn verklagt Klimaaktivisten nach Protesten mit Flugausfällen
Der Flughafen Köln/Bonn hat rechtliche Schritte gegen Klimaaktivisten eingeleitet, nachdem zwei Protestaktionen in diesem Sommer zu erheblichen Flugbehinderungen geführt hatten. Die Vorfälle im Juli und August verursachten massive Verspätungen und hohe finanzielle Forderungen seitens des Flughafens und der Airlines.
Sechs Personen müssen sich nun wegen der Vorwürfe verantworten, wobei die Behörden Schadensersatz in Höhe von mehreren hunderttausend Euro geltend machen.
Bei der ersten Aktion am 24. Juli klebten sich nach Angaben der Ermittler fünf Aktivisten auf eine Startbahn. Der Flugbetrieb musste für drei Stunden eingestellt werden, was zu weitreichenden Verspätungen führte. Jeder der Beteiligten wurde inzwischen mit Kosten von etwa 4.100 Euro belastet.
Knapp einen Monat später, am 15. August, befestigten sich zwei weitere Protestierende an einer Zufahrtsstraße in der Nähe einer Startbahn. Diesmal kam es zu etwa einstündigen Behinderungen im Flugverkehr. Beide müssen nun mit Forderungen in Höhe von jeweils fast 3.250 Euro rechnen.
Die Flughafenbetreiber haben beim Landgericht Köln Klage eingereicht und streben vorläufig Schadensersatz in Höhe von rund 125.000 Euro an. Gleichzeitig kündigte Eurowings an, ebenfalls Entschädigungsansprüche geltend zu machen – die Airline beziffert ihre Verluste auf knapp 284.000 Euro. Noch ist nicht entschieden, ob es zu einem offiziellen Verfahren kommt; ein Prozesstermin steht ebenfalls noch aus.
Allen sechs Beschuldigten wird Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit den beiden Vorfällen vorgeworfen.
Die Proteste haben eine Welle juristischer Schritte ausgelöst: Sowohl der Flughafen als auch Eurowings fordern hohe Entschädigungssummen. Den sechs Aktivisten drohen nun finanzielle Forderungen und mögliche Gerichtsverfahren. Eine endgültige Entscheidung über formelle Anklagen steht noch aus.






