Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Notantrag gegen neue Windräder - Gericht ebnet Weg für Windpark trotz Klagen von Drachenfliegern
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück und urteilte, dass das Projekt keine existenzielle Bedrohung für den Vereinsbetrieb darstelle. Die Entscheidung ebnet den Weg für die Umsetzung des Windparkprojekts.
Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark berge erhebliche Sicherheitsrisiken. Die Turbinen würden gefährliche Turbulenzen erzeugen, die zu Flugbeschränkungen zwingen würden. Das Gericht fand jedoch keine Belege dafür, dass die Turbulenzen bei höheren Windgeschwindigkeiten deutlich schlimmer ausfallen würden als unter den aktuellen Bedingungen.
Am Fluggelände gelten bereits jetzt Sicherheitsvorschriften, die Starts bei Windgeschwindigkeiten über 30 Stundenkilometern untersagen. Das Gericht stellte fest, dass der Flugbetrieb bei Windstärken unter 20 Stundenkilometern auch mit den Windrädern wie gewohnt fortgeführt werden könne. Zudem urteilten die Richter, dass der Verein im Genehmigungsverfahren für den Windpark angemessen angehört worden sei.
Der geplante Windpark liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie sie im Landesentwicklungsplan vorgesehen ist. Zwar gehört das Fluggelände des Vereins zu den meistfrequentierten in Nordrhein-Westfalen, doch kam das Gericht zu dem Schluss, dass das Projekt keine gravierenden betrieblichen Änderungen erzwingen oder die Sicherheit der Piloten gefährden werde.
Über die genaue Anzahl der Windräder oder deren technische Spezifikationen lagen keine Angaben vor, da die verfügbaren Unterlagen diese Informationen nicht enthielten.
Mit der Abweisung des Eilantrags kann der Windpark nun wie geplant gebaut werden. Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass sich der Verein an mögliche kleinere Anpassungen halten muss, statt mit einem vollständigen Flugverbot konfrontiert zu werden. Zudem bestätigt das Urteil, dass das Projekt den geltenden Sicherheits- und Planungsvorschriften entspricht.






