Gericht stoppt Vuelings Handgepäck-Gebühren: Was das für Passagiere bedeutet
Emil SchmittGericht stoppt Vuelings Handgepäck-Gebühren: Was das für Passagiere bedeutet
Ein deutsches Gericht hat die Gebührenpolitik von Vueling für Handgepäck gekippt. Die Fluggesellschaft darf künftig nicht mehr nur ein einziges kleines Gepäckstück von maximal 20 x 30 x 40 Zentimetern als kostenloses Handgepäck zulassen. Das Urteil folgt auf eine Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), der die zusätzlichen Gebühren für größere Taschen als unangemessen kritisiert hatte.
Das Oberlandesgericht Hamm gab der Verbraucherschutzorganisation recht und stellte klar, dass Handgepäck ein grundlegender Bestandteil des Flugreiseverkehrs sei. Es entschied, dass keine Zusatzkosten anfallen dürfen, sofern die Gepäckstücke vernünftige Größen- und Gewichtsgrenzen einhalten. Damit bestätigt das Gericht, dass Passagiere für standardmäßiges Handgepäck keine Extragebühren zahlen müssen.
Ramona Popp, die Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte Fluggesellschaften scharf dafür, Reisenden alles außer einer winzigen Tasche in Rechnung zu stellen. Sie forderte klare gesetzliche Regelungen für Handgepäck und schlug vor, dass jedes Ticket einen kleinen persönlichen Gegenstand sowie ein standardmäßiges Handgepäckstück umfassen sollte. Dieses sollte ihrer Meinung nach mindestens 115 Zentimeter im Gesamtmaß haben und bis zu zehn Kilogramm wiegen dürfen.
Das Urteil könnte richtungsweisend sein, da ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air noch anhängig sind. Unterdessen beginnen heute in Brüssel die Verhandlungen über eine Reform der Fluggastrechte.
Die Entscheidung zwingt Vueling, seine Handgepäckrichtlinien zu überarbeiten. Passagiere müssen künftig keine Zusatzgebühren mehr für angemessen großes Handgepäck zahlen. Das Ergebnis könnte auch andere Airlines beeinflussen – und die anstehenden Diskussionen über EU-Fluggastrechte prägen.






