11 April 2026, 14:08

Hagen: Polizei blitzt 43 Raser – 109 km/h in der 54er-Zone!

Ein oranges Roller auf einer Straße mit einem Helm daneben, neben einem Verkehrskegel, einer Wand und Bäumen im Hintergrund.

Hagen: Polizei blitzt 43 Raser – 109 km/h in der 54er-Zone!

Großangelegte Verkehrskontrolle der Hagener Polizei am 29. September 2025

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Die Polizei in Hagen hat am Montag, dem 29. September 2025, eine großflächige Verkehrskontrolle durchgeführt. Ziel der Aktion war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem gezielt typische Unfallursachen bekämpft wurden. Beamte richteten an mehreren neuralgischen Punkten der Stadt Kontrollstellen ein.

Die Kontrollen fanden am Graf-von-Galen-Ring in der Nähe des Bahnhofs sowie entlang der Wehringhauser Straße und der Eckeseyer Straße statt. Insgesamt wurden 43 Autofahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit erwischt. Besonders auffällig: Ein 22-Jähriger raste mit 109 km/h durch eine 54er-Zone – die Folge: 560 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein zweimonatiges Fahrverbot. Ein 21-Jähriger musste sich für 88 km/h in einer 50er-Zone verantworten und erhielt 260 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Ein 49-jähriger E-Scooter-Fahrer fiel durch multiple Verstöße auf: Er fuhr ohne Kennzeichen und Versicherungsschutz, wurde zudem mit drei berauschenden Substanzen im Blut getestet und hatte Beruhigungsmittel dabei, die die Polizei beschlagnahmte.

Weitere Verstöße betrafen zehn Fußgänger, die bei Rot über die Ampel gingen, 15 Autofahrer, die während der Fahrt ihr Handy nutzten, sowie 11 Kraftfahrer ohne angelegten Sicherheitsgurt. Zudem wurden ein Rotlichtverstoß, zwei Fahrzeuge mit defekter Beleuchtung und zwei Fälle unsachgemäß gesicherter Ladung dokumentiert.

Die Aktion unterstrich die anhaltenden Risiken im Hagener Straßenverkehr. Es wurden zahlreiche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote wegen Rasens, Trunkenheit im Verkehr und anderer Verstöße verhängt. Die Polizei betonte erneut ihr Engagement, durch konsequente Kontrollen Unfälle zu verringern und alle Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Quelle