Lehrerin seit 16 Jahren krankgeschrieben – doch sie arbeitete als Heilpraktikerin
Marie WolfLehrerin seit 16 Jahren krankgeschrieben – doch sie arbeitete als Heilpraktikerin
Eine Lehrerin des Berufskollegs Wesel in Nordrhein-Westfalen ist seit über 16 Jahren krankgeschrieben – soll in dieser Zeit aber weiterhin in der Alternativmedizin tätig gewesen sein. Nun ermitteln die Behörden wegen des Verdachts auf Betrug, nachdem sie angeblich während des gesamten Zeitraums ihr volles Gehalt bezog, ohne dass eine ärztliche Überprüfung stattfand.
Die namentlich nicht bekannte Pädagogin wurde 2008 krankgeschrieben. Trotz ihrer langjährigen Abwesenheit forderte das Land niemals ein amtliches ärztliches Gutachten an. Währenddessen soll sie als Heilpraktikerin gearbeitet haben, was Zweifel an der Rechtmäßigkeit ihres Verhaltens aufkommen ließ.
Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen möglichen gewerbsmäßigen Betrugs eingeleitet und prüft, ob die Lehrerin falsche Angaben gegenüber dem Land gemacht hat. Bei einer Durchsuchung ihres Hauses in Duisburg beschlagnahmten die Ermittler Dokumente und digitale Speichermedien als Beweismaterial. Die Untersuchungen erstrecken sich auch auf einen Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf, der möglicherweise seine Aufsichtspflichten vernachlässigt hat.
Der Ermittlungszeitraum umfasst derzeit die Jahre 2021 bis 2025, da frühere mögliche Straftaten bereits verjährt sind. Als Reaktion auf den Fall kündigte Nordrhein-Westfalen an, die Kontrollen bei langfristigen oder wiederkehrenden Krankschreibungen zu verschärfen. Die neuen Maßnahmen sollen ungewöhnliche Muster bei krankheitsbedingten Fehlzeiten schneller erkennen und mehr Transparenz im System schaffen.
Der Fall hat zu strengeren Überwachungsregeln für langandauernde Krankschreibungen im gesamten Bundesland geführt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen sich die Lehrerin und der Bezirksregierungsmitarbeiter wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an dem Betrug vor Gericht verantworten. Die Ermittlungen laufen noch; weitere Details werden erwartet, sobald die Beweislage ausgewertet ist.






