16 April 2026, 22:04

Mann stiehlt 30 Kilo Walnüsse – Polizei sucht nach dem Dieb in Jüchen-Stessen

Ein hölzerner Tisch mit einer Schale Walnüsse und zwei Nussknackern daneben, mit Walnüssen auf dem Tisch verstreut.

Mann stiehlt 30 Kilo Walnüsse – Polizei sucht nach dem Dieb in Jüchen-Stessen

Mann wegen Walnussdiebstahls in Jüchen-Stessen angeklagt

Ein Unbekannter steht im Verdacht, Walnüsse von einem privaten Baum in Jüchen-Stessen gestohlen zu haben. Der Vorfall ereignete sich am Dienstag, dem 23. September. Die Polizei fahndet nun nach dem Täter. Nach deutschem Recht ist es verboten, ohne Erlaubnis Obst, Beeren oder Nüsse von Privatgrundstücken zu ernten.

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Der Dieb soll etwa 30 Kilogramm Walnüsse entwendet haben. Augenzeugen beschreiben ihn als 180 bis 185 Zentimeter groß, von kräftiger Statur und schätzungsweise 55 Jahre alt. Sein Äußeres werde als süd- oder südosteuropäisch beschrieben, zudem habe er auffällige Tränensäcke unter den Augen gehabt.

Zum Zeitpunkt der Tat trug er eine blaue Jeans sowie eine dunkelblaue und graue Mütze. Nach dem Diebstahl floh er mit einem dunklen Fahrrad über einen Feldweg in Richtung Landstraße 116. Die Ermittlungen führt nun die Kriminalinspektion 12.

Unbefugtes Pflücken kann insbesondere für Landwirte, die auf ihre Ernte angewiesen sind, erhebliche finanzielle Verluste bedeuten. In Deutschland ist das Sammeln von Früchten nur in öffentlichen Räumen wie Wäldern und lediglich in kleinen Mengen für den Eigenbedarf erlaubt. Die Ernte auf Privatgrund ohne Zustimmung bleibt verboten.

Der Täter ist weiterhin auf freiem Fuß. Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise geben können, sich zu melden. Der Fall zeigt die rechtlichen Konsequenzen auf, die mit dem unbefugten Entnehmen von Erzeugnissen von Privatland verbunden sind. Wer dabei ertappt wird, muss mit Strafen nach örtlichen Vorschriften rechnen.

Quelle