27 April 2026, 00:10

Niederländer auf A3 festgenommen: Haftbefehl wegen illegalem Feuerwerkstransport

Polizisten vor einem großen Gebäude mit Fahrzeugen auf der Straße, eine Person mit einer Kamera, Bäume, Verkehrszeichen, Fahnenmasten und einen klaren blauen Himmel.

Niederländer auf A3 festgenommen: Haftbefehl wegen illegalem Feuerwerkstransport

Ein 32-jähriger Niederländer wurde auf der Autobahn A3 in der Nähe von Kleve festgenommen, nachdem die Polizei einen bestehenden Haftbefehl gegen ihn entdeckte. Der Vorfall begann bei einer Routinekontrolle an einer Raststätte am Mittwoch. Die Behörden bestätigten später, dass der Mann 2022 wegen illegalen Transports von Feuerwerkskörpern nach Deutschland verurteilt worden war.

Die Bundespolizei hatte den niederländischen Staatsbürger am 20. August an der Raststätte Knauheide kontrolliert. Er legte zwar einen gültigen niederländischen Personalausweis vor, weckte jedoch während der Überprüfung Verdacht. Eine anschließende Hintergrundprüfung ergab einen aktiven Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden.

Der Haftbefehl ging auf einen Vorfall im Dezember 2022 in Waldsassen zurück, bei dem der Mann versucht hatte, ohne Sprengstofferlaubnis Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen. Im April 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz. Als Strafe wurde ein Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro oder eine 120-tägige Haftstrafe verhängt.

Die Polizei nahm den Mann umgehend fest und brachte ihn zur Bundespolizeiinspektion Kleve. Am folgenden Morgen wurde er dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um den Haftbefehl zu vollstrecken. Der Mann war zuvor über den ehemaligen Grenzübergang Elten auf der Autobahn mit einem in den Niederlanden zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland eingereist.

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Die Festnahme erfolgte nach einer früheren Verurteilung wegen illegalen Transports von Feuerwerkskörpern ohne die erforderliche Genehmigung. Das Verfahren wird nun auf Grundlage des bestehenden Gerichtsbeschlusses fortgeführt. Dem Mann droht gemäß dem Urteil von 2023 entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe.

Quelle