17 March 2026, 14:03

NRW revolutioniert Wohnraum: Neues Gesetz gegen Missstände und Enteignungsrisiko

Weißer Hintergrund mit zentriertem fetten schwarzen Text "NYC Housing Preservation & Development" in einem dünnen schwarzen Rahmen.

Gesetz gegen Schrottimmobilien und unerträgliche Wohnungen - NRW revolutioniert Wohnraum: Neues Gesetz gegen Missstände und Enteignungsrisiko

Nordrhein-Westfalen führt neues Landeswohnraumgesetz ein – Abkehr vom Wohnungsstärkungsgesetz von 2021

Nordrhein-Westfalen bereitet die Verabschiedung eines neuen Landeswohnraumgesetzes vor, das das bisherige Wohnungsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2021 ersetzen soll. Erstmals werden damit landesweit verbindliche Standards für sicheres und bewohnbares Wohnen eingeführt. Behörden und Mietervereinigungen haben nun bis Mitte April Zeit, Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben.

Das geplante Gesetz schreibt vor, dass sämtliche Wohn- und Unterkunftsräume – auch temporäre Beherbergungen – klare Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität und Instandhaltung erfüllen müssen. Mieter:innen erhalten zudem im Rahmen der neuen Regelungen eine geteilte Verantwortung für die Erhaltung der Wohnqualität.

Vernachlässigung und Misswirtschaft sollen konsequent bekämpft werden: Bei Pflichtverstößen von Eigentümer:innen kann ein:e Treuhänder:in die Verwaltung der Immobilie übernehmen. In extremen Fällen ist sogar eine Enteignung möglich – allerdings nur unter strengen rechtlichen Auflagen.

Zudem zielt das Gesetz auf die Bekämpfung von Wohnraummissbrauch ab, etwa bei ausbeuterischen Arbeiterunterkünften oder verwahrlosten Leerständen. Unfaire Mietpraktiken werden verboten, gleichzeitig gelten künftig Mindeststandards für Wohnheimplätze. Nach Ende der Anhörungsfrist geht der Entwurf in den Landtag, wo im Juni die Debatte und die finale Abstimmung anstehen.

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Falls verabschiedet, schafft das Landeswohnraumgesetz einheitliche Qualitätsstandards für Wohnraum in ganz Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, Ausbeutung zu verhindern, die Wohnbedingungen zu verbessern und sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen in die Pflicht zu nehmen. Die endgültigen Beschlüsse fallen nach den parlamentarischen Beratungen im Juni.

Quelle