16 April 2026, 08:04

NRW setzt neue ökologische Maßstäbe für Freiflächen-Solarparks

Luftaufnahme einer Solar-Farm mit Panelen in einem Feld, umgeben von Bäumen, Gras, Wasser und einem Zug auf einer nahen Bahnstrecke.

NRW setzt neue ökologische Maßstäbe für Freiflächen-Solarparks

Nordrhein-Westfalen veröffentlicht Leitfaden zur ökologischen Bewertung von Freiflächen-Solaranlagen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat einen neuen Leitfaden für die Bewertung der ökologischen Auswirkungen von Solarparks auf Freiflächen vorgelegt. Die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Klimaschutz (LANUV) entwickelte die Richtlinien, um die Prüfung solcher Anlagen zu standardisieren. Der Leitfaden führt ein Punktesystem ein und gibt Gestaltungsempfehlungen für naturnahere Solaranlagen.

Bewertet werden die verschiedenen Bereiche einer Solaranlage nach einer Skala von null bis fünf. Vollständig versiegelte Flächen wie Zufahrtswege erhalten die Note null und erfordern einen vollständigen ökologischen Ausgleich. Teilversiegelte Bereiche – etwa Schotterwege – werden mit einem Punkt bewertet, was der Einstufung für Flächen direkt unter den Solarmodulen entspricht.

Die Bewertung der Zwischenräume zwischen den Modulreihen hängt vom angestrebten Biotoptyp ab. Schlechte Bewertungen in diesen Zonen können die ökologische Gesamtbilanz verschlechtern. Um die Naturverträglichkeit zu erhöhen, empfiehlt die Behörde Mindestabstände zwischen den Modulreihen von fünf Metern, eine Aufständerung der Modultische auf 0,8 Meter Höhe sowie eine fundamentfreie Bauweise.

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Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW übt Kritik an dem Ansatz. Er hinterfragt die wissenschaftliche Grundlage des Punktesystems und hält die Bewertungen für die Flächen unter und zwischen den Modulen für zu niedrig angesetzt.

Nordrhein-Westfalen will seinen Solarstromausbau deutlich vorantreiben. Aktuell liegt die installierte Leistung bei 13,21 Gigawatt, doch die Ziele sehen 21 bis 27 Gigawatt bis 2030 und 50 Gigawatt bis 2040 vor. Die neuen Richtlinien schaffen einheitliche Kriterien für die Berechnung von Ausgleichsmaßnahmen im gesamten Land. Solaranlagenbetreiber müssen bei der Projektplanung nun strengere ökologische Standards einhalten. Die Vorgaben könnten maßgeblich beeinflussen, wie künftige Anlagen Energieerzeugung und Naturschutz in Einklang bringen.

Quelle