Nachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Rechtsstreit um Kölner Druckerei-Umbau landet erneut vor Gericht
Ein langjähriger Rechtsstreit um eine Baugenehmigung in Köln nimmt eine neue Wendung. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen Pläne, einen Teil einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung umzuwandeln. Der Fall landet nun erneut beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster, das die Sache neu prüfen soll.
Der Streit begann, als der Verein Freie Volksbühne gegen die Genehmigung Widerspruch einlegte. Die Theatergruppe argumentierte, dass ihr Spielbetrieb im selben Gebäude künftige Anwohner durch Lärm belästigen würde. Das Münsteraner Gericht gab dem Verein zunächst recht und stoppte den Umbau aus diesen Gründen.
Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob diese Entscheidung später auf. Es urteilte, dass die vorherige Begründung des Oberverwaltungsgerichts nicht ausreichend fundiert sei, und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück, um eine gründlichere Prüfung aller relevanten Aspekte zu gewährleisten.
Die Volksbühne beharrt darauf, dass ihre Aufführungen durch bestehende Rechte geschützt seien. Gleichzeitig möchte der Gebäudeeigentümer den ehemaligen Druckereibereich in eine Wohneinheit umfunktionieren.
Nun muss das Oberverwaltungsgericht in Münster die Beweislage erneut sorgfältig prüfen, bevor es ein endgültiges Urteil fällt. Die Entscheidung wird zeigen, ob der Wohnungsumbau genehmigt wird oder ob der Theaterbetrieb Vorrang hat. Beide Seiten warten auf ein Urteil, das möglicherweise richtungsweisend für ähnliche Konflikte in der Stadt sein könnte.






