Rheinberg feiert Sieg: Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt
Die Stadt Rheinberg begrüßt ein Gerichtsurteil, das den gesamten Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt hat. Die Entscheidung folgt dem Widerstand Rheinbergs, des Kreises Wesel und weiterer Kommunen gegen die Ausweitung von Abgrabungsflächen.
Das Gericht befand, dass die Regelungen zu den Abgrabungszonen rechtliche Mängel aufweisen. Dieses Urteil hat Auswirkungen auf die künftige Regionalplanung, insbesondere im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes. Rheinbergs Bürgermeister Philipp Richter hatte zuvor eine ausgewogene Planung in der Region gefordert.
Richter betonte, dass Rheinberg bereits erhebliche Belastungen durch Kies- und Sandabbau verkraften müsse. Die Stadt plant nun, sich an den nächsten Schritten zu beteiligen, um die Interessen der Anwohner und den Umweltschutz zu wahren. Unterdessen werden der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen die Konsequenzen des Urteils detailliert prüfen.
Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus. Mit der Entscheidung wird der aktuelle Regionalplan für ungültig erklärt. Rheinberg und andere lokale Behörden werden nun darauf hinwirken, dass in der künftigen Planung Natur- und Gemeinwohlbelange stärker berücksichtigt werden. Das Urteil markiert eine bedeutende Wende in der Regulierung von Abgrabungsgebieten.






