Rumäne entgeht Haftstrafe durch nachträgliche Zahlung in Gelsenkirchen
Ein 27-jähriger Rumäne stellte sich am 19. Dezember bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen einer früheren Verurteilung vor.
Der Mann war im Februar 2024 vom Amtsgericht Gelsenkirchen in Abwesenheit schuldig gesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, vorsätzlich ohne gültigen Führerschein gefahren zu sein. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro, was insgesamt 900 Euro ergab. Zudem kamen Verfahrenskosten hinzu.
Um eine 15-tägige Haftstrafe abzuwenden, beglich er die Strafe vollständig. Nach Bestätigung der Zahlung wurde er aus der Haft entlassen.
Mit der freiwilligen Stellung und der Begleichung der Strafe ist der Fall abgeschlossen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, eine weitere Inhaftierung ist nicht mehr erforderlich. Der Vorfall unterstreicht die Konsequenzen, die das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis nach sich zieht.






