Sparkasse Gelsenkirchen zahlt erste Entschädigungen nach spektakulärem Schließfach-Einbruch
Emil SchmittSparkasse Gelsenkirchen zahlt erste Entschädigungen nach spektakulärem Schließfach-Einbruch
Opfer des Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen erhalten nun erste Entschädigungszahlungen über ihre Hausratversicherungen. Bei dem spektakulären Diebstahl waren über 3.000 Schließfächer aufgebrochen worden, wodurch viele Kunden erhebliche Verluste erlitten. Jetzt treffen die ersten Auszahlungen ein.
Beim Einbruch in der Filiale Gelsenkirchen-Buer wurden mehr als 3.000 der insgesamt 3.250 Kundenfächer geknackt. Viele Betroffene stellten fest, dass sie keine zusätzliche Hausratversicherung abgeschlossen hatten, die Schäden aus Schließfachdiebstählen abdeckt. Wer versichert war, musste detaillierte Nachweise über die eingelagerten Wertgegenstände vorlegen, um erfolgreich Entschädigung zu erhalten.
Der Anwalt Daniel Kuhlmann hat elf Mandanten zu Gesamtentschädigungen von rund 250.000 Euro verholfen – im Schnitt erhielt jeder Geschädigte etwas mehr als 22.000 Euro. Die Rechtsanwälte Ralf Bürger und Christian Dreier erstritten für einen Klienten etwa 20.000 Euro. Zwar waren die Schließfächer bei der Sparkasse jeweils mit rund 10.300 Euro versichert, dennoch wurden vor dem Landgericht Essen zwei Klagen gegen die Bank eingereicht.
Die ersten Auszahlungen bedeuten für die Opfer einen wichtigen Schritt. Zwar variieren die Entschädigungssummen, doch der Durchschnittsbetrag von 22.000 Euro bringt zumindest teilweise Erleichterung. Die noch laufenden Gerichtsverfahren zeigen jedoch, dass die Auseinandersetzungen um Haftung und Versicherungsschutz weitergehen könnten.






