Steuerzahler zahlen Milliarden für den THTR-300-Rückbau in Hamm
Die Steuerzahler müssen die Kosten für den Rückbau des problembehafteten Thorium-Hochtemperaturreaktors (THTR-300) in Hamm, Nordrhein-Westfalen, tragen. Die Anlage, die 1989 nach wiederholten technischen Pannen abgeschaltet wurde, hinterlässt eine teure Altlast. Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten über die Finanzierung steht nun fest: Die öffentlichen Haushalte kommen für die Ausgaben auf.
Der THTR-300 war nur 423 Tage in Volllast in Betrieb, bevor er 1989 endgültig stillgelegt wurde. In dieser Zeit verzeichnete er 125 meldepflichtige Störfälle, die zur dauerhaften Abschaltung führten. Seitdem wurden rund 441 Millionen Euro für Wartung und Lagerung ausgegeben – getragen vom Bund, dem Land NRW und der inzwischen insolventen Betreiberfirma HKG.
Ein juristischer Streit zwischen HKG und den öffentlichen Stellen dreht sich um die Frage, wer die verbleibenden Rückbaukosten übernehmen muss. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass weder das Land noch der Bund weitere Zahlungen leisten müssen. Damit bleibt die Rechnung bei den Steuerzahlern hängen, nachdem HKG im September 2025 vorläufig Insolvenz anmeldete.
Aktuell lagern im Zwischenlager Ahaus 305 Castor-Behälter mit etwa 675.000 bestrahlten Kugeln aus dem Reaktor. Für diese Abfälle gibt es noch immer keine endgültige Lösung. Der Reaktor selbst bleibt bis 2027 in sicherem Einschluss, bevor ab 2028 mit den Abrissvorbereitungen begonnen wird – die Arbeiten sollen bis 2044 dauern.
Aktionäre wie die Energiekonzerne RWE und E.ON sowie mehrere Kommunen haben sich aus der finanziellen Verantwortung zurückgezogen. Durch die Insolvenz der Betreibergesellschaft lastet die gesamte Bürde nun auf den öffentlichen Kassen.
Der Rückbau des THTR-300 wird sich über fast zwei weitere Jahrzehnte hinziehen – bezahlt von den Steuerzahlern. Die problematische Geschichte des Reaktors und die juristischen Auseinandersetzungen lassen keine Alternativen bei der Finanzierung. Die gelagerten Atomabfälle harren weiterhin einer endgültigen Lösung, während die Altlast des Standorts fortbesteht.






