Streit um Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach endlich beigelegt
Marie WolfStreit um Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach endlich beigelegt
Streit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach beigelegt
Die örtlichen Behörden haben einen Streit über die Rechtmäßigkeit der Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach entschieden. Anwohner hatten Beschwerde eingelegt und infrage gestellt, ob die Stadt strengere Genehmigungsverfahren hätte einhalten müssen. Die Behörden bestätigten nun, dass das Projekt den geltenden Gesetzen entspricht und kein formelles Planfeststellungsverfahren erfordert.
Im Mittelpunkt der Beschwerde stand die Frage, ob die Umgestaltung der Straße nach § 38 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ein Planfeststellungsverfahren notwendig gemacht hätte. Die Beschwerdeführer bestanden darauf, dass ein solches Verfahren verpflichtend sei, da die Änderungen ihrer Ansicht nach so umfangreich seien, dass sie dies rechtfertigten. Die Stadt hingegen vertrat die Auffassung, es handele sich lediglich um eine Instandsetzung und Modernisierung der bestehenden Infrastruktur.
Nach Prüfung des Falls entschied der Rheinisch-Bergische Kreis zugunsten der Stadt. Die Behörden kamen überein, dass es sich bei dem Projekt um routinemäßige Instandhaltungsarbeiten handele und nicht um einen grundlegenden Umbau. Die Neugestaltung konzentriert sich auf die Anpassung an moderne Sicherheitsstandards und aktuelle Verkehrsbedürfnisse – nicht auf eine Kapazitätserweiterung für den motorisierten Verkehr.
Vergleichsdaten zum Verkehrsaufkommen vor der Umgestaltung lagen nicht vor. Allerdings wurden in den Sitzungen des Verkehrsausschusses von Bergisch Gladbach anhaltende Probleme thematisiert, darunter Tunnel-sperrungen, Unfälle und Forderungen nach besseren Radverkehrsbedingungen. Der Ansatz der Stadt berücksichtigt diese Anliegen, ohne dabei die rechtlichen Vorgaben zu verletzen.
Die Entscheidung der lokalen Behörde bestätigt, dass die Stadt rechtmäßig gehandelt hat, als sie ohne formelles Genehmigungsverfahren voranging. Die Umgestaltung wird wie geplant fortgesetzt, mit Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und zur Anpassung an die aktuellen Verkehrsanforderungen. Nach dem Beschluss wird mit keinen weiteren rechtlichen Schritten gerechnet.






