Wanheimerort: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Bericht

Wanheimerort: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Bericht
Wanheimerort: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Bericht
Kurzmeldung Am Donnerstagabend (18. Dezember, 20 Uhr) meldete ein Zeuge eine torkelnde Person in der Nähe eines Supermarkts an der Kulturstraße.
Veröffentlichungsdatum 19. Dezember 2025, 13:00 Uhr MEZ
Schlagwörter Politik, Allgemeine Nachrichten, Kriminalität und Justiz
Artikeltext Ein 37-jähriger Mann wurde in Duisburg festgenommen, nachdem er sich gegen Polizisten zur Wehr gesetzt und Beamte angegriffen hatte. Der Vorfall begann am Donnerstagabend, als ein Zeuge eine torkelnde Person in der Nähe eines Supermarkts an der Kulturstraße im Stadtteil Wanheimerort meldete. Die eintreffenden Beamten fanden den Mann in aggressiver Haltung vor, bevor dieser zusammenbrach und sich dabei leichte Verletzungen zuzog.
Gegen 20 Uhr am 18. Dezember hatte ein Passant die Polizei auf einen Mann aufmerksam gemacht, der unsicher auf den Beinen stand. Als die Beamten ihn ansprachen, fanden sie ihn mit geballten Fäusten schwankend vor. Kurz darauf brach er zusammen und erlitt dabei leichte Verletzungen.
Der Mann weigerte sich, seine Personalien anzugeben, woraufhin die Beamten ihn nach Ausweispapieren durchsuchten. Während der Kontrolle wurde er verbal aggressiv, beschimpfte die Polizisten und spuckte sie an. Ein Beamter erlitt dabei leichte Verletzungen, setzte seinen Dienst jedoch fort.
Die Behörden nahmen den Mann in Gewahrsam. Ihm drohen nun strafrechtliche Konsequenzen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg ordnete ein Richter am Amtsgericht Duisburg die Entnahme einer Blutprobe an. Der 37-Jährige, der als polizeibekannt gilt, wurde nicht namentlich genannt.
Der Festgenommene bleibt vorerst in Untersuchungshaft, während die Ermittlungen andauern. Die angeordnete Blutentnahme deutet darauf hin, dass die Behörden eine mögliche Alkohol- oder Drogeneinwirkung oder andere Ursachen prüfen. Der verletzte Beamte musste nicht krankgeschrieben werden und blieb im Dienst.

