Zehn Jahre Haft für brutalen Totschlag an Ex-Freundin nach jahrelanger Misshandlung
Marie WolfFreundin nach Beziehungstrauma erstochen: Zehn Jahre Haft - Zehn Jahre Haft für brutalen Totschlag an Ex-Freundin nach jahrelanger Misshandlung
Ein 33-jähriger Mann ist wegen Totschlags an seiner 23-jährigen Freundin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Dortmund verkündete das Urteil nach einem Prozess, der jahrelange psychische Instabilität und einen gewaltsamen Angriff im September 2013 aufdeckte. Der Fall umfasst eine lange Phase der Misshandlung und eine brutale Messerattacke.
Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt der Tat 18 Jahre alt war, arbeitete damals in Teilzeit in einem Getränkemarkt in Rethem (Heidekreis). Er entwickelte eine Besessenheit für seine Kollegin in der Ausbildung und hegte über einen längeren Zeitraum Tötungsfantasien. Am Abend des Angriffs überwältigte er sie, als sie die Kasse schloss. Er fesselte sie und versuchte, sie in seine Pläne zu pressen, doch es gelang ihr, sich zu befreien.
Nach der Flucht wurde das Opfer mit mehreren Messern etwa 120 Mal erstochen. Der Angeklagte gestand die Tat später, behauptete jedoch, sie habe sich im Januar 2025 ereignet, als sie ihn verlassen wollte. Nach dem Mord blieb er noch drei Tage in der Wohnung, bevor die Polizei ihn in Bremerhaven festnahm. Bei der Festnahme schoss er sich mit einer Gaswaffe in die Stirn.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann zunächst wegen Mordes angeklagt, milderte die Anklage nach einem rechtlichen Hinweis des Gerichts jedoch zu Totschlag ab. Beweise zeigten, dass der Angeklagte seit Jahren psychisch labil war, getrieben von Eifersucht und Wut, nachdem seine Freundin herausgefunden hatte, dass er über den Verlust seines Jobs gelogen hatte. Die Beziehung war bereits belastet, da sie sich in einen Kollegen verliebt hatte, was seine Aggression weiter schürte.
Das Gericht verurteilte den Mann zu zehn Jahren Haft, doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall verdeutlicht die Schwere des Verbrechens, das von extremer Gewalt und einer Vorgeschichte psychischer Probleme geprägt war. Die juristischen Auseinandersetzungen könnten andauern, da die Entscheidung noch anfechtbar ist.






