Zoll beschlagnahmt über 3.200 illegale F3-Feuerwerkskörper in Krefeld
Zollbeamte in Krefeld haben in den ersten Dezemberwochen mehr als 3.200 illegale Feuerwerkskörper beschlagnahmt. Die verschärften Kontrollen erfolgen vor dem Hintergrund von Warnungen der Behörden vor den erheblichen Gefahren durch nicht zugelassene Pyrotechnik. In Zusammenhang mit den Fällen wurden bereits 18 Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die konfiszierten Feuerwerkskörper umfassen insgesamt 3.246 Stück, die allesamt der Kategorie F3 zugeordnet werden. Diese Klasse ist gesetzlich ausschließlich ausgebildeten Fachkräften vorbehalten, da die Handhabung ohne Sachkenntnis extreme Risiken birgt. Die kombinierte Sprengstoffmenge belief sich auf 8.162 Gramm.
Nach EU-Recht ist der Transport oder die Einfuhr von F3-Feuerwerkskörpern nur mit einer offiziellen Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde gestattet. Wer ohne entsprechende Erlaubnis angetroffen wird, muss mit Strafverfolgung nach dem Sprengstoffgesetz rechnen. Unter den beschlagnahmten Artikeln befanden sich auch nicht konforme und ungekennzeichnete Produkte, die strikt verboten sind.
Stefan Frisch, Sprecher des Hauptzollamts Krefeld, betonte die lebensbedrohlichen Gefahren durch illegales Feuerwerk. Er rief die Bevölkerung dazu auf, auf den nicht genehmigten Gebrauch zu verzichten, und verwies auf Fälle mit schweren Verletzungen. Ausführliche Informationen zu den Vorschriften sind auf der Website des Zolls abrufbar.
Das Zollamt Krefeld führt im Vorfeld der Feiertage weiterhin strenge Kontrollen durch. Bei Fragen zu den Feuerwerksbestimmungen kann man sich direkt per Telefon oder E-Mail an das Hauptzollamt wenden. Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und zu schweren Schäden führen.






