12 April 2026, 00:11

Zoll kontrolliert Hotellerie und Gastronomie auf Mindestlohn und Sozialbetrug

Ein belebter Markt in Nürnberg, Deutschland, mit farbenfrohen Obst und Gemüse auf dem Marktplatz, Menschen mit Taschen und um den Markt aufgestellte Zelte, mit Gebäuden und einem Uhrturm im Hintergrund unter einem sichtbaren Himmel.

Zoll kontrolliert Hotellerie und Gastronomie auf Mindestlohn und Sozialbetrug

Deutsche Zollbehörden führen flächendeckende Kontrollen in Hotellerie und Gastronomie durch

Die deutschen Zollbehörden haben eine Reihe von Stichprobenkontrollen in der Hotel- und Gastronomiebranche gestartet. Ziel der Überprüfungen ist es, die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, die korrekte Arbeitszeiterfassung sowie die Sozialversicherungspflichten zu gewährleisten. An der Aktion sind über 2.600 Beamte beteiligt, die sich für faire Arbeitsbedingungen und den Schutz staatlicher Einnahmen einsetzen.

Im Fokus der Kontrollen stehen mehrere zentrale Punkte: Die Beamten prüfen, ob Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde zahlen, der seit dem 1. Januar 2025 gilt. Zudem werden Arbeitszeitnachweise, Sozialabgaben und der ordnungsgemäße Umgang mit Ausweisdokumenten überprüft.

Unternehmen müssen sich auf Befragungen und die Vorlage von Unterlagen einstellen, darunter Lohnabrechnungen und betriebliche Finanzdokumente. Besonders die Hotel- und Gastronomiebranche steht im Visier der Behörden – nicht zuletzt wegen ihrer großen Belegschaften und der strengen Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Aufdeckung illegaler Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte sowie dem Missbrauch von Sozialleistungen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine Abteilung des Zolls, leitet die großangelegte Aktion. Eine ausführliche Auswertung der Ergebnisse wird voraussichtlich Anfang nächster Woche in einer Pressemitteilung veröffentlicht.

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Die Kontrollen sind Teil umfassender Maßnahmen zum Schutz der Sozialsysteme und fairer Arbeitsbedingungen. Die Ergebnisse sollen Aufschluss darüber geben, inwieweit Unternehmen Lohn-, Steuer- und Arbeitsrecht einhalten. Bisher hat der Zoll noch keine Angaben dazu gemacht, wie viele Verstöße bereits aufgedeckt wurden.

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