30 April 2026, 22:05

23-Jähriger schmuggelt 34 Packungen Potenzmittel über Düsseldorf – jetzt droht Strafe

Plakat mit Text, der besagt, dass Big Pharma Amerikaner im Jahr 2022 zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie andere Länder, zusammen mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

23-Jähriger schmuggelt 34 Packungen Potenzmittel über Düsseldorf – jetzt droht Strafe

23-jähriger Niederländer am Düsseldorfer Flughafen mit undeklarierter Potenzmittel-Ladung gestoppt

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Am 13. Mai 2025 wurde ein 23-jähriger Reisender aus den Niederlanden am Flughafen Düsseldorf von Zollbeamten kontrolliert, nachdem diese nicht deklariertes Gepäck entdeckt hatten. Der Mann führte 34 Packungen mit Potenzmitteln mit sich, darunter eine große Menge des sogenannten "Potenzhonigs". Gegen ihn wurden nun strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

Der Niederländer geriet ins Visier der Behörden, als Beamte bei einer Routinekontrolle die undeklarierten Waren in seinem Gepäck fanden. Darin befanden sich verschiedene Marken von Potenzmitteln, viele davon in Form von Honig, der mit nicht zugelassenen Wirkstoffen angereichert war. Gegenüber den Ermittlern gab er an, die Medikamente für den Eigenbedarf und für Freunde bestimmt zu haben.

Fabian Pflanz, Sprecher des Hauptzollamts Düsseldorf, wies auf die Gefahren solcher Produkte hin. Er warnte, dass bei "Potenzhonig" oft unklar sei, welche Substanzen in welcher Dosierung enthalten seien – was erhebliche Gesundheitsrisiken berge. Die beschlagnahmten Mittel wurden sichergestellt und sollen nach Abschluss der Ermittlungen vernichtet werden.

Zollbeamte verzeichnen eine zunehmende Zahl ähnlicher Fälle. Wie aus Berichten hervorgeht, nehmen die illegalen Einfuhren solcher Produkte am Düsseldorfer Flughafen wöchentlich zu.

Dem Reisenden drohen nun strafrechtliche Konsequenzen wegen des Verdachts auf Verstöße gegen Einfuhrbestimmungen und Arzneimittelrecht. Die beschlagnahmten Medikamente werden nicht zurückgegeben. Die Behörden beobachten die steigende Zahl vergleichbarer Beschlagnahmungen weiterhin genau. Der Fall unterstreicht die strengen Kontrollen bei der Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel.

Quelle