Bundesländer fordern Rückkehr zur alten Integrationspauschale für Geflüchtete
Lara KellerBundesländer fordern Rückkehr zur alten Integrationspauschale für Geflüchtete
Immer mehr deutsche Bundesländer drängen die Bundesregierung, eine langfristige Integrationspauschale für Asylsuchende wieder einzuführen. Sie argumentieren, dass die aktuelle Pauschale von 7.500 Euro pro Person die steigenden Kosten für Wohnraum, Bildung und Betreuungsleistungen nicht mehr deckt. Der Vorstoß kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Kommunen unter wachsendem Haushaltsdruck stehen und die Integration von Geflüchteten zunehmend schwerer bewältigen können.
Von 2016 bis 2023 stellte der Bund den Ländern jährlich eine Globalzuweisung für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung. Diese Mittel erreichten 2019 mit 2,44 Milliarden Euro ihren Höchststand. Seit 2024 gilt jedoch ein festes Pro-Kopf-System: Für jeden neuen Asylantragsteller werden den Ländern pauschal 7.500 Euro gewährt.
Nun haben sich acht Bundesländer – Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Nordrhein-Westfalen – hinter einem gemeinsamen Vorschlag zusammengeschlossen, der die Rückkehr zum früheren Fördermodell fordert. Nordrhein-Westfalens Integrationsministerin Verena Schäffer (Grüne) warnte, die aktuellen Bundeszuschüsse reichten bei Weitem nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung betonte sie, dass Kommunen die Integrationsleistungen ohne stärkere finanzielle Unterstützung des Bundes nicht aufrechterhalten könnten.
Die Länder fordern zudem eine dauerhafte Kostenbeteiligung des Bundes an den langfristigen Integrationsaufgaben. Schäffer machte deutlich, dass ein verlässliches Finanzierungssystem unerlässlich sei, um Schulen, Sprachkurse und Wohnraumförderung auch in den kommenden Jahren sicherzustellen.
Der gemeinsame Vorstoß unterstreicht die wachsende Verärgerung der Landesregierungen über die Finanzierungslücken in der Geflüchtetenintegration. Sollte die Bundesregierung nicht nachgeben, drohen den Kommunen weitere Belastungen bei der Bereitstellung zentraler Leistungen. Das Ergebnis der anstehenden Verhandlungen könnte maßgeblich beeinflussen, wie Deutschland die Integrationskosten langfristig bewältigt.






