Drei Gleisbetreter lösen Großeinsatz an der Müngstener Brücke aus – jetzt drohen hohe Kosten
Marie WolfDrei Gleisbetreter lösen Großeinsatz an der Müngstener Brücke aus – jetzt drohen hohe Kosten
Drei Personen bei widerrechtlichem Betreten der Gleisanlagen nahe der Müngstener Brücke erwischt
Am Sonntag, dem 8. März, wurden drei Personen dabei ertappt, wie sie sich unbefugt auf den Gleisanlagen in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Ihr Verhalten löste einen Großeinsatz der Rettungskräfte aus und verursachte erhebliche Kosten für die örtlichen Behörden. Mittlerweile hat der Vorfall rechtliche Konsequenzen sowie Forderungsansprüche mehrerer Stellen zur Folge.
Augenzeugen hatten gegen 12:05 Uhr drei Personen in der Nähe der Brücke beobachtet. Zwei Erwachsene und ein Kind befanden sich widerrechtlich im Gleisbereich, woraufhin die Strecke zwischen 12:09 und 12:50 Uhr gesperrt werden musste. Einsatzkräfte der Bundespolizei, der Wuppertaler Polizei sowie der Feuerwehren aus Solingen und Remscheid rückten umgehend aus.
Die beiden Erwachsenen gaben später an, eine Navigations-App habe sie über die Brücke geleitet. Die Bundespolizei wies jedoch darauf hin, dass in dem Bereich deutlich sichtbare Verbots-Schilder aufgestellt seien. Gegen die beiden Erwachsenen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet; die Kosten für den Polizeieinsatz belaufen sich auf 99,60 Euro.
Die Stadt Solingen erließ zudem einen formellen Kostenbescheid nach dem Brandschutzgesetz Nordrhein-Westfalens und berechnete der Feuerwehr Solingen Aufwendungen in Höhe von etwa 656 Euro. Auch die Polizei Wuppertal forderte von jedem der beiden Schuldner 118,50 Euro ein; der Fall befindet sich derzeit in der Anhörungsphase. Die Stadt Remscheid prüft unterdessen noch mögliche Kostenerstattungsansprüche, hat jedoch keinen Zeitrahmen genannt.
Der Vorfall hat zu juristischen Schritten und finanziellen Forderungen mehrerer Behörden geführt. Die Verantwortlichen betonen die erheblichen Gefahren, die vom Betreten von Gleisanlagen ausgehen. Während die betroffenen Städte die Rückforderung der Kosten vorantreiben, bleibt der Fall weiterhin anhängig.






