EU verschärft Sexualstrafrecht: Nur noch 'Ja heißt Ja' gilt als Zustimmung
Sebastian HuberEU verschärft Sexualstrafrecht: Nur noch 'Ja heißt Ja' gilt als Zustimmung
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution verabschiedet, um den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt zu stärken. Damit wird der rechtliche Maßstab von "Nein heißt Nein" auf "Nur Ja heißt Ja" verschärft – künftig ist für sexuelle Handlungen eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Fachleute argumentieren, dass diese Änderung in der gesamten EU klarere rechtliche Schutzmechanismen für Betroffene schafft.
Deutschland hatte das "Nein-heißt-Nein"-Prinzip bereits 2016 in sein Sexualstrafrecht aufgenommen. Damit wurden sexuelle Handlungen gegen den deutlich geäußerten Willen einer Person unter Strafe gestellt. Die neue EU-Resolution geht jedoch noch einen Schritt weiter: Fehlt eine explizite Zustimmung, gilt dies automatisch als Nicht-Zustimmung.
Den Anstoß für diese Reform gab unter anderem der viel beachtete Fall Gisèle Pelidot. Nach den aktualisierten Regeln können Täter sich nicht mehr auf Unwissenheit berufen, wenn keine klare Zustimmung vorlag. Mehrere europäische Länder haben bereits ähnliche "Nur-Ja-heißt-Ja"-Standards eingeführt oder prüfen derzeit deren Umsetzung.
Rechtsexpert:innen bewerten das neue Modell als deutlich überlegen gegenüber dem bisherigen Ansatz. Es beseitigt Grauzonen, indem nur eine aktive, freiwillige Einwilligung als gültige Zustimmung anerkannt wird. Ziel der Neuregelung ist es, Fälle zu verringern, in denen Opfer nachweisen müssen, dass sie sich gewehrt oder nicht zugestimmt haben.
Die Resolution markiert einen wichtigen Schritt in den EU-weiten Bemühungen, sexualisierte Gewalt zu bekämpfen. Durch die Pflicht zur ausdrücklichen Zustimmung werden rechtliche Schlupflöcher geschlossen, die Tätern bisher oft Straffreiheit ermöglichten. Die Mitgliedstaaten sind nun aufgefordert, ihre nationalen Gesetze an diesen strengeren Standard anzupassen.






