Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – nach jahrelangen falschen Gehaltszahlungen
Emil SchmittLehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – nach jahrelangen falschen Gehaltszahlungen
Eine Düsseldorfer Lehrerin wurde zu einer Geldstrafe von 11.200 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang eine Schulleiterzulage erhalten hatte, obwohl sie diese Position nicht mehr innehatte. Das Gericht sprach sie der Unterlassungsbetrugs schuldig, doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird angefochten. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf ein langjähriges Versagen bei der Gehaltsabrechnung, das von den Behörden unbemerkt blieb.
Die Pädagogin, die einst kommissarisch als Schulleiterin tätig gewesen war, bezog auch nach ihrem Rückzug von dieser Funktion weiterhin Führungszuschläge in Höhe von insgesamt etwa 31.300 Euro. Später gab sie an, sie habe angenommen, es handele sich um nachträgliche Gehaltszahlungen, und ihre Gehaltsabrechnungen nicht genau geprüft. Als Beamtin war sie jedoch gesetzlich verpflichtet, die Unstimmigkeiten zu melden.
Das Landesbesoldungsamt räumte ein, nicht erklären zu können, warum die Überzahlungen über Jahre hinweg unentdeckt blieben. Es gibt keine Aufzeichnungen darüber, wie häufig ähnliche Fälle in Deutschland vor der rechtlichen Klärung aufgetreten sind. Nach der Verurteilung hat die Lehrerin begonnen, die zu Unrecht erhaltenen Beträge in monatlichen Raten von 500 Euro zurückzuzahlen.
Das Urteil ist noch nicht endgültig, sodass weitere Rechtsmittel möglich bleiben.
Der Fall wirft Fragen zur Kontrolle in den Gehaltssystemen des öffentlichen Dienstes auf. Die Lehrerin muss nun nicht nur die volle Summe zurückerstatten, sondern auch die Strafe zahlen. Ob die Behörden künftig umfassendere Prüfmechanismen einführen werden, um solche Fehler zu vermeiden, steht bisher noch aus.






