Münster: Mieter fürchten Explosion der Heizkosten durch neue Wärmepumpen-Pläne
Marie WolfMünster: Mieter fürchten Explosion der Heizkosten durch neue Wärmepumpen-Pläne
Mieter in Münster müssen mit drastischen Heizkostensteigerungen rechnen – nach Plänen zur Installation dezentraler Wärmepumpen
Mieter eines Wohnkomplexes in Münster sehen sich mit stark steigenden Heizkosten konfrontiert, nachdem die Wohnungsbaugesellschaft LEG den Einbau individueller Wärmepumpen beschlossen hat. Durch die Umstellung müssen einige Haushalte künftig mehrere hundert Euro mehr pro Jahr zahlen. Die Maßnahme wirft Fragen zur Transparenz und Fairness auf – insbesondere dazu, wie die Kosten auf die Mieter umgelegt werden.
Im Rahmen des Modernisierungsprojekts von LEG sollen Gas-Etagenheizungen in Mietwohnungen durch einzelne Wärmepumpen ersetzt werden. Für die Mieterin Ines Rodriguez bedeutet das eine jährliche Heizkostenrechnung von 2.486 Euro – 806 Euro mehr als bisher. Grund für den Anstieg ist ein Contracting-Modell, das eine monatliche Grundgebühr von 140 Euro vorsieht und die Gesamtkosten auf 1,80 Euro pro Quadratmeter treibt. Dies liegt deutlich über der Obergrenze von 0,50 Euro, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) festlegt – allerdings gelten Contracting-Verträge nicht als Teil der gesetzlichen Regelung.
Kritik kommt von Mieterschützern: Maximilian Fuhrmann vom Mieterverein Nordrhein-Westfalen bezeichnet das individuelle Contracting als "problematisch". Vermieter könnten zudem eigene Tochterfirmen für den Wärmepumpenbetrieb gründen – und so Ausschreibungen umgehen sowie mögliche Gewinne einstreichen.
Nach einem Bericht des NDR hat LEG die Modernisierungspläne in Münster vorerst gestoppt. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) verteidigt Contracting zwar als zulässiges Modell – allerdings nur, wenn die Kosten transparent und angemessen bleiben. Mieter werden dazu aufgerufen, überhöhte Abgaben im Rahmen solcher Verträge anzufechten.
Der Stopp des LEG-Projekts folgt auf Proteste gegen die steigenden Belastungen für Mieter. Zwar ist Contracting rechtlich erlaubt, doch bleiben Bedenken hinsichtlich der finanziellen Folgen für Haushalte bestehen. Der Fall zeigt, wie dringend klare Regeln für die Umlage von Modernisierungskosten im Mietwohnungsbau sind.






