Neues Gesetz: Bis zu 2.500 Euro Strafe für Deadnaming und Misgendering
Emil SchmittNeues Gesetz: Bis zu 2.500 Euro Strafe für Deadnaming und Misgendering
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland könnte Bußgelder für die Verwendung des früheren Namens oder Geschlechts einer transgeschlechtlichen Person einführen. Das Selbstbestimmungsgesetz, das 2020 vorgeschlagen wurde, soll das veraltete Transsexuellengesetz von 1981 ersetzen. Gerhard Papke, ehemaliger FDP-Landesvorsitzender in Nordrhein-Westfalen, wies kürzlich auf die möglichen Strafen hin, die nach den geplanten Regelungen drohen könnten.
Der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes sieht ein Verbot vor, den früheren Namen oder das frühere Geschlecht einer Person preiszugeben. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß könnten Geldbußen von bis zu 2.500 Euro fällig werden. Damit ein Verfahren eingeleitet wird, muss die betroffene Person den Vorfall zur Anzeige bringen.
Das Gesetz soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten, sofern der Bundeskabinett es bis Ende 2022 billigt. Anders als im bisherigen Transsexuellengesetz sind im neuen Entwurf erstmals Sanktionen für Verstöße gegen das Offenbarungsverbot vorgesehen – bisher gab es dafür keine rechtlichen Konsequenzen.
Der Gesetzentwurf markiert einen Wandel im Umgang Deutschlands mit den Rechten transgeschlechtlicher Menschen. Bußgelder würden erst nach einer offiziellen Beschwerde und bei Nachweis von Vorsatz oder Fahrlässigkeit verhängt. Die Regelung würde damit in bestimmten Fällen eine rechtliche Verantwortung für Misgendering oder die Verwendung des Deadnamens schaffen.
