Neues Gesetz: Bußgelder für Deadnaming und Falschgeschlechteln geplant
Emil SchmittNeues Gesetz: Bußgelder für Deadnaming und Falschgeschlechteln geplant
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland könnte Bußgelder für die Verwendung des früheren Namens oder Geschlechts einer transgeschlechtlichen Person einführen. Das Selbstbestimmungsgesetz, das 2020 vorgeschlagen wurde, soll das veraltete Transsexuellengesetz von 1981 ersetzen. Gerhard Papke, ehemaliger FDP-Landesvorsitzender in Nordrhein-Westfalen, wies kürzlich auf die möglichen Strafen nach den geplanten Regelungen hin.
Der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes sieht ein Verbot vor, den früheren Namen oder das frühere Geschlecht einer Person preiszugeben. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß könnten Geldbußen von bis zu 2.500 Euro fällig werden. Damit ein Verfahren eingeleitet wird, muss die betroffene Person den Vorfall anzeigen.
Das Gesetz soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten, sofern der Bundeskabinett es bis Ende 2022 billigt. Anders als im bisherigen Transsexuellengesetz sieht der neue Entwurf bei Verstößen gegen das Offenbarungsverbot erstmals rechtliche Konsequenzen vor – bisher gab es dafür keine gesetzlichen Sanktionen.
Der geplante Gesetzesentwurf markiert einen Wandel im Umgang Deutschlands mit den Rechten transgeschlechtlicher Menschen. Bußgelder würden erst nach einer offiziellen Beschwerde und bei Nachweis von Vorsatz oder Fahrlässigkeit verhängt. Die Regelung schafft damit in bestimmten Fällen eine rechtliche Verantwortung für das bewusste Falschgeschlechteln oder die Verwendung des sogenannten Deadnaming.
