NRW führt striktes Rauchverbot in Wäldern gegen Waldbrandgefahr ein
Nordrhein-Westfalen verbietet Rauchen in Wäldern vom 1. März bis 31. Oktober
Das Rauchverbot ist Teil der Maßnahmen zur Verringerung der Waldbrandgefahr in der trockenen Jahreszeit. Die Behörden warnen, dass Unachtsamkeit oft gefährliche Brände auslöst.
Offenes Feuer und Grillen sind in bewaldeten Gebieten sowie in einem Umkreis von 100 Metern um Waldränder ebenfalls untersagt. Ausnahmen gelten nur in offiziellen Grillzonen. Besucher müssen Zigarettenreste ordnungsgemäß entsorgen und bei Rauch- oder Flammenentwicklung sofort die Notrufnummer 112 wählen.
Der Deutsche Wetterdienst sagt anhaltend hohe Temperaturen und trockenes Wetter voraus. Sollten Hitze und Wind anhalten, könnte die derzeit moderate Waldbrandgefahr auf höhere Stufen steigen. Da die Zufahrt für Einsatzkräfte Priorität hat, müssen Waldwege und -pfade frei bleiben.
Autofahrer werden aufgefordert, ausschließlich auf gekennzeichneten, befestigten Flächen zu parken. Heiße Abgasanlagen oder Katalysatoren können trockenes Gras entzünden und geparkte Fahrzeuge so zur Brandgefahr werden.
Die Einschränkungen zielen darauf ab, durch menschliches Fehlverhalten verursachte Waldbrände zu verhindern. Klare Regeln zu Rauchen, Feuer und Parken gelten nun verbindlich. Die Einhaltung schützt die Wälder und ermöglicht im Notfall eine schnelle Reaktion der Einsatzkräfte.
