NRW kämpft für Mutterschutz auch für selbstständige Frauen und Freiberuflerinnen
Lara KellerNRW kämpft für Mutterschutz auch für selbstständige Frauen und Freiberuflerinnen
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen setzt sich für einen gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige Frauen ein. Derzeit bringen in Deutschland jährlich rund 27.000 Freiberuflerinnen und Unternehmerinnen Kinder zur Welt – ohne die gleichen Absicherungen wie Angestellte. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur betonte, dass eine Schwangerschaft nicht als Berufsrisiko behandelt werden dürfe.
Nordrhein-Westfalen hat die Initiative ergriffen: mit einem Bundesratsantrag und einer Machbarkeitsstudie zur Ausweitung des Mutterschutzes. Die Westdeutsche Handwerkskammer (WHKT) legte nun auf Basis dieser Untersuchungen konkrete Vorschläge vor. Kernstück ist ein einmaliges, pauschales Lohnersatzgeld während der Mutterschutzfrist.
Das Wirtschaftsministerium veranstaltete kürzlich in Berlin ein Treffen, um die nächsten Schritte zu besprechen. Teilgenommen haben Politikerinnen und Politiker, Wirtschaftsvertreter sowie Akteure der Zivilgesellschaft. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen im Juli vorgestellt werden.
Neubauers Äußerungen unterstreichen die Dringlichkeit des Themas. Ohne rechtlichen Schutz sehen sich selbstständige Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt finanziellen und beruflichen Unsicherheiten ausgesetzt. Die geplanten Reformen zielen darauf ab, diese Lücke zu schließen und notwendige Unterstützung zu bieten.
Die Vorschläge werden nun in die weitere Diskussion mit den Beteiligten eingebracht. Sollten sie umgesetzt werden, wäre dies ein bedeutender Schritt für die Absicherung selbstständiger Frauen während der Schwangerschaft. Die für Juli geplante Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie wird zeigen, wie diese Maßnahmen in der Praxis funktionieren könnten.






