NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – Landtag entscheidet bald
Sebastian HuberNRW-Richter können länger arbeiten - NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – Landtag entscheidet bald
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald zwei Jahre länger im Amt bleiben als bisher. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der es ihnen ermöglicht, bis zum Alter von 69 Jahren in ihren Positionen zu verbleiben. Bisher endet ihre Dienstzeit mit 67 Jahren, ohne Möglichkeit einer Verlängerung.
Der Vorschlag folgt einem Antrag des Landtags Anfang Juli. Die Abgeordneten hatten die Regierung aufgefordert, das Landesrichtergesetz zu ändern. Nach dem neuen Plan wären Verlängerungen freiwillig, sodass Richter mehr Spielraum bei der Gestaltung ihres Ruhestands hätten.
Sechs weitere Bundesländer erlauben bereits ähnliche Regelungen. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen dürfen Richter über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus tätig bleiben. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) unterstützt die Änderung und argumentiert, sie werde dem Justizsystem mehr Flexibilität verleihen.
Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag beraten. Bei einer Verabschiedung könnten Richter in Nordrhein-Westfalen künftig selbst entscheiden, ob sie ihre Karriere verlängern möchten. Die Änderung würde das Land an die Praxis mehrerer anderer Bundesländer angleichen. Richter, die weiterarbeiten wollen, müssten dann nicht mehr mit 67 Jahren zwangsweise in den Ruhestand treten. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Landtag.






