10 May 2026, 02:03

Streit um Abschiebepraxis: Niedersachsen klärt umstrittenes Schreiben auf

Gruppe von Menschen, die auf einem Schotterweg mit einem Hund gehen, einige tragen Taschen und einer sitzt in einer Kutsche, mit Häusern und einem klaren Himmel im Hintergrund; Text unten lautet "Deutsche Flüchtlinge in Deutschland".

Streit um Abschiebepraxis: Niedersachsen klärt umstrittenes Schreiben auf

Ein umstrittenes Schreiben der Aufnahmestelle Niedersachsens hat für Verwirrung über die Abschiebepraxis gesorgt. Behörden betonen nun, dass das Dokument falsch interpretiert wurde und keine generelle Änderung der Richtlinien ankündigte. Der Brief bezog sich auf einen Einzelfall am Flughafen Düsseldorf, wurde jedoch weitreichend missverstanden.

Das interne Schreiben, das an die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen gerichtet war, skizzierte das Vorgehen bei gescheiterten Abschiebungen. Darin hieß es, dass Personen, die sich weigern, ein Flugzeug zu besteigen, oder sich gegen die Abschiebung sträuben, gegebenenfalls freigelassen werden könnten, um selbstständig in ihre zugewiesene Unterkunft zurückzukehren. Die Behörden stellten jedoch klar, dass es sich dabei nicht um eine pauschale Anweisung handelte, alle unkooperativen Betroffenen freizulassen.

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 führte Niedersachsen 668 Abschiebungen durch. Davon wurden 24 aufgrund von Widerstand abgebrochen, während 33 andere aus medizinischen Gründen gestoppt werden mussten. Der Brief selbst kam lediglich einmal bei einem einzelnen Vollzugsteam zum Einsatz, um rechtliche Schritte zu klären und Kontaktdaten für den Fall einer abgebrochenen Abschiebung weiterzugeben.

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Behörden bestätigten, dass abschiebepflichtige Personen, die sich widersetzen, mit erneuten Abschiebungsversuchen rechnen müssen. Ihr Verhalten beim ersten gescheiterten Versuch werde bei künftigen Maßnahmen berücksichtigt. Für Betroffene, die sich frei in Deutschland aufhalten, kann die Verweigerung der Mitwirkung je nach Umständen – bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses – zur Inhaftierung oder zur Freilassung führen.

Die Aufnahmestelle betonte, dass es sich bei dem Schreiben nicht um eine Richtlinienänderung, sondern um eine fallbezogene Klarstellung handelte. Abschiebungen würden wie bisher fortgesetzt, wobei Widerstand oder medizinische Gründe weiterhin Prüfungen nach sich ziehen. Die Verwirrung zeigt, wie komplex die Vollzugsverfahren in solchen Fällen sind.

Quelle