Syrer entgeht Haftstrafe durch sofortige Zahlung an Grenzkontrolle
Ein 28-jähriger Syrer wurde am Sonntagabend von der Bundespolizei bei der Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland angehalten. Die Behörden stellten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Betrugs vorlag und eine unbezahlte Geldstrafe offen war.
Der Vorfall ereignete sich um 21:00 Uhr am 9. Februar 2025 an einer Grenzkontrollstelle. Die Beamten identifizierten den Mann als Gesuchten aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Er war wegen Betrugs verurteilt worden, hatte jedoch eine Strafe in Höhe von 1.200 Euro nicht beglichen.
Dem Mann blieben zwei Möglichkeiten: die Strafe sofort bezahlen oder eine 30-tägige Haftstrafe antreten. Ohne zu zögern, übergab er den vollen Betrag noch vor Ort an die Polizei.
Mit der Zahlung war die ausstehende Schuld beglichen, sodass der Mann einer Inhaftierung entging. Die Bundespolizei bestätigte, dass die Strafe vollständig bezahlt wurde, bevor er seine Reise nach Deutschland fortsetzen durfte.






