Zoll am Flughafen Dortmund beschlagnahmt über 500.000 Euro undeklariertes Bargeld
Sebastian HuberZoll am Flughafen Dortmund beschlagnahmt über 500.000 Euro undeklariertes Bargeld
Zollbeamte am Flughafen Dortmund führten im September an drei Tagen strenge Bargeldkontrollen durch. Während der Aktion stellte die Reisekontrolleinheit fest, dass in 15 Fällen Reisende Bargeldbeträge von über 10.000 Euro nicht deklariert hatten. Insgesamt wurden bei den Überprüfungen 532.022 Euro sichergestellt. Wegen dieser Verstöße wurden sechs Verwarnungen ausgesprochen und in neun Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet.
Nach deutschem Recht müssen Personen, die mit Bargeld oder gleichwertigen Zahlungsmitteln im Wert von mehr als 10.000 Euro ein- oder ausreisen, dies dem Zoll melden. Diese Regelung gilt sowohl für Ankünfte aus Nicht-EU-Staaten als auch für Abflüge in Länder außerhalb der EU. Die Behörden raten Reisenden, Unterlagen mitzuführen, die den Eigentümer, die Herkunft und den Verwendungszweck größerer Geldbeträge nachweisen, um den Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu vermeiden.
Besondere Aufmerksamkeit erregten zwei Fälle. Hier wurden Ermittlungen wegen des Verdachts auf versuchten indirekten Bargeldtransfer nach Russland eingeleitet; als Beweismittel wurden 17.200 Euro beschlagnahmt. In fünf weiteren Vorfällen konfiszierten Zollbeamte insgesamt 46.700 Euro an nicht deklarierten Geldern.
Konkrete Zahlen zur Gesamtzahl der gezielten Bargeldkontrollen am Dortmunder Flughafen für das gesamte Jahr 2023 wurden nicht veröffentlicht. Die Aktion unterstreicht die Bedeutung der Deklaration größerer Geldbeträge bei Grenzübertritten. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen, Beschlagnahmungen oder sogar strafrechtliche Ermittlungen. Die Behörden überwachen Geldbewegungen weiterhin genau, um illegale Finanztransaktionen zu verhindern.






