Zoll stoppt Lkw-Fahrer mit verstecktem Mini-Bagger auf der A2
Zollbeamte stoppen Lkw-Fahrer auf A2 bei Hamm mit unverzolltem Mini-Bagger
Ein 42-jähriger Fahrer wurde auf der Autobahn A2 in der Nähe von Hamm angehalten, nachdem Zollbeamte einen Mini-Bagger entdeckten, der zwischen Waren auf einem polnisch zugelassenen Anhänger versteckt war. Der Mann hatte versucht, die Einfuhrmehrwertsteuer in Höhe von etwa 2.870 Euro zu umgehen, indem er die Maschine nicht an der Grenze deklarierte.
Der Vorfall ereignete sich, als die Beamten den Anhänger kontrollierten und den Bagger fanden, den der Fahrer im Vereinigten Königreich erworben hatte. Er legte eine Rechnung über einen Kaufpreis von rund 15.000 Euro vor, verfügte jedoch nicht über die erforderlichen Zollpapiere.
Der Mann behauptete, die Maschine für ein privates Bauprojekt nach Polen transportieren zu wollen. Da das Vereinigte Königreich jedoch nicht mehr zur EU gehört, müssen Waren, die den zollfreien Freibetrag überschreiten, angemeldet werden. Für die meisten Reisenden liegt dieser bei 300 Euro – weit unter dem Wert des Baggers.
Nach EU-Regeln fällt auf die Einfuhr solcher Maschinen aus Großbritannien ein ad-valorem-Zoll von 2,7 Prozent an, da kein Handelsabkommen diese spezifische Produktkategorie abdeckt. Der Fahrer durfte seine Fahrt erst fortsetzen, nachdem er die ausstehenden Gebühren vor Ort beglichen hatte.
Die Behörden haben inzwischen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Mann eingeleitet.
Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Einfuhrbestimmungen nach dem Brexit für Waren, die in die EU gebracht werden. Reisende, die hochwertige Güter aus Drittländern mitführen, müssen diese beim Zoll anmelden – andernfalls drohen Strafen. Dem Fahrer könnten nun rechtliche Konsequenzen wegen Nichteinhaltung dieser Vorschriften bevorstehen.






