Deutsche Bahn scheitert mit Klage gegen Millionenkosten für Ostsee-Pipeline

Gericht verwirft Deutsche Regas-Beschwerde gegen Kostenbeteiligung - Deutsche Bahn scheitert mit Klage gegen Millionenkosten für Ostsee-Pipeline
Gericht weist Beschwerde von Deutsche Bahn gegen Kostenbeteiligung zurück
Gericht weist Beschwerde von Deutsche Bahn gegen Kostenbeteiligung zurück
Gericht weist Beschwerde von Deutsche Bahn gegen Kostenbeteiligung zurück
- Dezember 2025, 14:44 Uhr
Ein deutsches Gericht hat die Berufung des Energieunternehmens Deutsche Bahn gegen die geforderte Kostenbeteiligung am Bau der Ostsee-Anbindungsleitung (OAL) zurückgewiesen. Das Unternehmen hatte ein Urteil angefochten, das es verpflichtet, einen Teil der Pipeline-Kosten zu tragen. Trotz der Abweisung könnte der Fall noch vor das höchste deutsche Gericht gelangen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte eine Entscheidung der Bundesnetzagentur, wonach Deutsche Bahn 70 Millionen Euro für den Bau der OAL-Pipeline zahlen muss. Das Unternehmen argumentierte, die Kapazität der Leitung übersteige den tatsächlichen Bedarf des Terminals und es solle nicht etwa 10 Prozent der Kosten tragen müssen.
Deutsche Bahn betreibt das schwimmende Flüssigerdgas-Terminal (LNG) in Mukran auf Rügen, das mit einem gecharterten FSRU-Schiff arbeitet. Die Anlage läuft seit Monaten auf voller Kapazität und trägt maßgeblich zur Sicherung der deutschen Gasversorgung bei.
Ingo Wagner, geschäftsführender Gesellschafter von Deutsche Bahn, kritisierte das Urteil als ungerecht. Er verwies darauf, dass staatliche schwimmende Terminals in Westdeutschland keinen vergleichbaren finanziellen Verpflichtungen unterlägen.
Obwohl das Düsseldorfer Gericht die Berufung abwies, ließ es eine weitere Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Damit könnte der Streit um die Kostenverteilung noch auf höchster juristischer Ebene fortgesetzt werden.
Mit dem Urteil bleibt Deutsche Bahn vorerst an einem erheblichen Teil der Pipeline-Kosten beteiligt. Das Terminal in Mukran bleibt zwar in vollem Umfang in Betrieb, doch das Unternehmen könnte weitere rechtliche Schritte einleiten. Eine endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesgerichtshof.

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