29 March 2026, 14:05

Zehn Jahre Haft nach Messerattacke auf Ex-Partnerin in Dortmund

Schwarz-weißes Gerichtsszenario mit einer stehenden Person, die ein Buch hält, einem Zug im Hintergrund und Text unten mit der Aufschrift "Die Brighton-Bahnkatastrophe - Notizen im Gericht während des Prozesses gegen Percy Leffroy Mapleton".

Ex-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Zehn Jahre Haft nach Messerattacke auf Ex-Partnerin in Dortmund

Ein 33-jähriger Mann ist wegen der Messerattacke auf seine ehemalige Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil fiel am Landgericht Dortmund, wo die Richter den Vorfall als Totschlag und nicht als Mord werteten. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung hatten im Prozess auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert.

Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Angeklagte aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit handelte – nicht aus Rache oder übersteigertem Besitzanspruch. Der Auslöser für die Tat sei die Trennung von seiner ehemaligen Partnerin gewesen. Beweise für Mordmerkmale wie Grausamkeit oder Vorsatz, die nach deutschem Recht eine höhere Strafe nach sich gezogen hätten, fanden die Richter nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft gefordert und damit auf eine harte Strafe gedrängt. Die Verteidigung hingegen beantragte eine mildere Strafe von sieben Jahren. Die endgültige Entscheidung von zehn Jahren spiegelt die Bewertung der Umstände der Tat durch das Gericht wider.

In den vergangenen Jahren haben deutsche Gerichte strenge Maßstäbe für die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag angelegt. Entscheidend sind dabei verwerfliche Beweggründe, Vorsatz oder Grausamkeit. Im vorliegenden Fall lagen diese Voraussetzungen jedoch nicht vor, weshalb es bei der Verurteilung wegen Totschlags blieb.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass beide Seiten die Möglichkeit haben, Berufung einzulegen. Die Verurteilung folgt einem Prozess, in dem sich Anklage und Verteidigung auf Totschlag statt Mord einigten. Der emotionale Zustand des Angeklagten und das Fehlen grausamer Absichten prägten die Entscheidung des Gerichts. Der Fall steht nun zur Bestätigung an, weitere juristische Schritte sind nicht ausgeschlossen.

Quelle