Richterentscheid zum Messerangriff in Siegen tritt in Kraft

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Ein gelber Bus fährt auf einer Straße mit einem weißen Zaun daneben, mit Bäumen und Häusern im Hintergrund.

Richterentscheid zum Messerangriff in Siegen tritt in Kraft - Richterentscheid zum Messerangriff in Siegen tritt in Kraft

Gerichtsurteil im Siegen-Bus-Messerangriff rechtskräftig

Gerichtsurteil im Siegen-Bus-Messerangriff rechtskräftig

Gerichtsurteil im Siegen-Bus-Messerangriff rechtskräftig

  1. Dezember 2025, 14:29 Uhr

Eine 32-jährige Frau muss lebenslang hinter Gittern bleiben, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ihr Urteil wegen eines Messerangriffs in einem Pendelbus bestätigt hat. Das höchste deutsche Gericht wies ihre Revision zurück und bestätigte damit das frühere Urteil wegen dreifachen versuchten Mordes.

Der Angriff ereignete sich im August 2024, als die Frau während einer Fahrt zum Siegen-Stadtfest drei junge Männer mit einem Messer in den Hals stach.

Die Täterin stieg mit einem Klappmesser in den Bus und griff gezielt drei männliche Fahrgäste an, von denen jeder eine Halsverletzung erlitt. Eine vierte Person, eine weitere Frau, wurde bei dem Angriff ebenfalls verletzt. Zwei Zeugen und ein vorbeikommender Mann konnten die Angreiferin schließlich überwältigen und ihr die Waffe entreißen.

Im April 2024 wurde im Prozess bekannt, dass die Frau aus Verzweiflung gehandelt habe, nachdem ihr der Führerschein endgültig entzogen worden war. Ermittler deckten auf, dass sie sich zuvor über den Messerangriff von Solingen 2023 informiert hatte und später einräumte, „flüchtige Gedanken“ gehabt zu haben, noch mehr Menschen zu töten. Trotz der Diagnose einer mittleren psychischen Erkrankung urteilte der Vorsitzende Richter, dass sie voll schuldfähig sei. Das Gericht betonte, dass nur „glückliche Umstände“ Schlimmeres verhindert hätten. Mit der Entscheidung des BGH ist die lebenslange Freiheitsstrafe nun endgültig – weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.

Das Urteil schließt den Fall ab und bestätigt, dass das Gericht trotz ihrer psychischen Verfassung keine Milderungsgründe sah. Der Vorfall bleibt ein seltenes, aber schwerwiegendes Beispiel für gezielte Gewalt in der Öffentlichkeit.