Urteil gegen Kinderpsychiater Winterhoff: Risikoreiche Medikamente für junge Patienten?
Prozess gegen Kinderpsychiater Winterhoff endet - Urteil gegen Kinderpsychiater Winterhoff: Risikoreiche Medikamente für junge Patienten?
Langjähriger Prozess gegen Kinderpsychiater Michael Winterhoff in Bonn geht zu Ende
In Bonn neigt sich ein monatelanger Prozess gegen den Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff dem Ende zu. Der 69-Jährige, der auch durch seine populärwissenschaftlichen Bücher bekannt wurde, muss sich wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung verantworten. Ihm wird vorgeworfen, jungen Patientinnen und Patienten ohne ausreichende medizinische Begründung starke Psychopharmaka verschrieben zu haben. Nach mehr als einem Jahr Verhandlungsdauer wird am Mittwoch, dem 4. März, das Urteil erwartet.
Ursprünglich waren gegen Winterhoff 36 Einzelvorwürfe erhoben worden, doch das Gericht trennte die Verfahren und prüft nun noch zehn Fälle. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das Antipsychotikum Pipamperon an Kinder und Jugendliche verordnet zu haben, obwohl der Wirkstoff für ihre Diagnosen nicht zugelassen war. Zwar ist das Medikament bei Schlafstörungen und schweren Erregungszuständen für Minderjährige zugelassen, doch erfordert seine Verabreichung eine strenge Risikoabwägung – genau dies soll Winterhoff laut Anklage versäumt haben.
Im Prozess wurde vorgebracht, dass er Eltern oder Erziehungsberechtigte nicht über mögliche Nebenwirkungen oder alternative Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt habe. Statt sich an anerkannte medizinische Standards zu halten, soll er das Medikament selbst dann verschrieben haben, wenn die jungen Patientinnen und Patienten keine Anzeichen von Psychosen oder extremer Unruhe zeigten. Winterhoff bestreitet seit Prozessbeginn jede Schuld und betont, stets im besten Interesse der Kinder gehandelt zu haben. Seine Vorgehensweise sei keine Routinepraxis gewesen.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Sie argumentiert, Winterhoff habe als mittelbarer Täter gehandelt. Entscheidend für das Urteil ist, ob seine Off-Label-Verschreibungen gegen das Arzneimittelgesetz und medizinische Leitlinien verstoßen haben. Bereits 2014 war er in einem ähnlichen Fall wegen Körperverletzung verurteilt worden – ein Präzedenzfall für die aktuellen Vorwürfe.
Die Bonner Richter müssen nun entscheiden, ob Winterhoff in den verbleibenden zehn Fällen schuldig gesprochen wird. Bei einer Verurteilung droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe. Das Urteil könnte zudem Auswirkungen darauf haben, wie künftig Off-Label-Verschreibungen an Minderjährige in der Medizin rechtlich bewertet werden.
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